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RADIOLOGISCHES NETZWERK RHEINLAND GBR (RNR)

überörtliche ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft

 

Der niedergelassene Facharzt:
Auslaufmodell oder Beruf mit Zukunftsperspektive?

Die Zukunft liegt im Zusammenschluss der Ärzte
"Obwohl im Jahr 1990 die Welt für den niedergelassenen Arzt mit KV-Punktwerten um bzw. über 10 Pfennig noch halbwegs in Ordnung war, ließ sich schon damals absehen, dass zumindest in hochinvestiven Bereichen wie der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie die Zukunft nicht mehr in der Einzelpraxis, sondern im Zusammenschluss der Ärzte zu größeren Einheiten liegen würde.

Damals galt die Großgeräteverordnung, sodass der Zugang etwa zu CT bzw. MR in der radiologischen Diagnostik oder zu Linearbeschleunigern für die Strahlentherapie begrenzt war. Gleichzeitig machte es die rasante technische Entwicklung der medizinischen Geräte erforderlich, diese in einem Rhythmus von drei bis fünf Jahren zu erneuern, um auf einem adäquaten Qualitätsstand zu bleiben. Dies war aber selbst unter den damaligen besseren finanziellen Rahmenbedingungen aufgrund der hohen Gerätepreise nicht möglich.

Fachliche Weiterbildung wurde immer aufwendiger
Auch die fachliche Weiterbildung der Ärzte wurde durch die Weiterentwicklung der Geräte immer aufwendiger. Es kristallisierte sich zunehmend heraus, dass ein Arzt für Radiologie nicht mehr in der Lage sein konnte, alle Fachbereiche der Radiologie einschließlich Strahlentherapie und Nuklearmedizin kompetent abzudecken.

Vielfach schlossen sich deshalb schon in den vergangenen zehn Jahren niedergelassene Ärzte für Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie nach und nach zu größeren Gemeinschaftspraxen mit einer Aufteilung der Ärzte auf spezialisierte Fachbereiche (z. B. Mammographie, Sonographie, konventionelles Röntgen, CT, MR, NUK, Strahlentherapie, CT-Interventionen, Angiographie etc.) zusammen.

Nicht nachlassender Kostendruck und gleichzeitig zunehmende Qualitätsanforderungen machten aber weitere Schritte notwendig. Die Antwort hieß Bildung eines größeren Wirtschaftsverbundes zur Zentralisierung der Verwaltung, des Einkaufes, der Geräteinstandhaltung, des Personaleinsatzes und auch der Investitionssteuerung.

Außerdem zeichnete sich bereits damals bei allen politischen Parteien der Wille ab, die hochspezialisierte Medizin nicht mehr sowohl vom Krankenhaus als auch von niedergelassenen Vertragsärzten bereithalten zu lassen, sondern zum Zwecke der Kosteneinsparungen im System auf eine Anbieterkonzentration möglichst am Krankenhaus hinzuwirken.

Der nächste Schritt musste daher der Abschluss von Kooperationsverträgen mit Krankenhäusern sein. Leider zeichnete sich die Zeit von 1995 bis 2002 dadurch aus, dass viele KVen – auch die KV Nordrhein – solche Verbundstrukturen und Krankenhauskooperationen bzw. die Ärzte, die solche Strukturen schaffen wollten, behinderten, wenn nicht sogar bekämpften, indem sie ihnen vertragsarztwidriges Verhalten vorwarfen.

Jetzt, nach Veröffentlichung des Entwurfes zum Gesundheitsmodernisierungsgesetz, hat sich endlich ein ansatzweise schon vor einigen Monaten begonnenes revolutionäres Umdenken bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und KVen vollzogen, welches seinen Ausdruck in dem Anfang des Jahres von der KBV verabschiedeten so genannten Schirmer-Papier fand und nun auch von der KV Nordrhein übernommen worden ist.

Rasch auf die neue Situation einstellen
Lieber spät als gar nicht, muss man hierzu wohl sagen, und sich nicht mehr über die lange Dauer des Erkenntnisprozesses ärgern, sondern versuchen, sich rasch auf die neue Situation einzustellen. Jetzt können solche Verbundstrukturen öffentlich gemacht werden, nachdem vor allem auch der KV Nordrhein inzwischen klar geworden ist, dass die Zukunft nur noch durch solche Wirtschaftsverbundstrukturen zu meistern sein wird. In einem Praxisverbund lässt sich nämlich die Effizienz erheblich steigern, indem

 

klare abgegrenzte Aufgabenbereiche eingerichtet,

 

Kompetenzen gebündelt,

 

Strukturen vereinheitlicht werden können.

Supermärkte als Vorbild?
Warum ist das Preis- / Leistungsverhältnis der erfolgreichen Supermarktketten so gut? Ein Hauptgrund dürfte die Vereinheitlichung des Produktangebots und die einheitliche Organisationsstruktur der Verkaufsstellen / Filialen sein. Hinzu kommt, dass heute jeder Produzent froh ist, wenn er einen Großabnehmer als Vertragspartner hat, weil dies feste und umfangreiche Abnahmekontingente sichert. In den medizinischen Bereich übertragen heißt das:

 

Vereinheitlichung des medizinischen Geräteangebotes sowie der Praxisorganisation und Auslastungsoptimierung

 

Verbesserung der Servicequalität z. B. durch die Bildung von Call Centern

 

Konzentration des Arztes auf die ärztliche Leistung und Entlastung von Verwaltungstätigkeit

 

Schaffung von Praxisstandorten als Zusammenschluss von früheren Einzelpraxen mit definierten Kriterien wie
- guter Verkehrsbindung
- ausreichenden Parkplätzen
- großzügiger Raumaufteilung der Praxis
- perfekter Terminplanung
- Qualitätsmanagement

Kliniken als Partner
Als Kooperationspartner für Kliniken bietet sich eine solche Struktur vor allem deshalb an, weil ein Krankenhaus erfahrungsgemäß stets einen Partner sucht, der ihm die Sicherheit für ein langfristiges professionelles Engagement geben kann. Dies ist bei einem Verbund mit einer Reihe spezialisierter Fachärzte und einem soliden Finanzgefüge mit hohem Verbundumsatz bei gleichzeitig geringer Gesamtverschuldung zweifelsfrei gegeben.

Aus dem Blickwinkel des einzelnen "Verbundarztes" könnte sich eine Verbundstruktur jedoch auch einmal als nachteilig erweisen, wenn deren Ziel die Vermeidung von Kreditaufnahmen ist. Eine solche Zielsetzung hat zur Folge, dass neue Standorte ihre Anschubfinanzierung aus dem laufenden Cashflow erhalten und nicht über eine Bankenfinanzierung. Hieraus resultieren dann zunächst verminderte Einnahmen der Gesellschafter.

Oftmals lässt sich jedoch nur auf diese Weise Wachstum produzieren, ohne das Risikopotenzial unkalkulierbar zu steigern und damit letztlich die wirtschaftliche Existenz aller zu gefährden. Solche Verbundstrukturen werden bei einer Öffnung der ambulanten Medizinmärkte für Ärzte und Krankenhäuser als erste in der Lage sein, qualitätsgesicherte Medizin zu vertretbaren Preisen anzubieten und Verträge mit den Krankenkassen abzuschließen.

Allerdings wäre es unklug, dies in Eigenregie zu tun, wenn die KV über die notwendigen Personal- und Logistikstrukturen verfügt. Niemand wird die Rolle als Dienstleister zwischen Arzt und Kassen bzw. Politik besser und wirtschaftlicher ausfüllen als die KV. Sie muss es nur wollen. Die KV scheint dies jetzt erkannt zu haben. Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der KV Nordrhein sowie die Verwaltung in der Person des Hauptgeschäftsführers haben allen Ärzten die Zusicherung gegeben, Leistungsanbietergemeinschaften und Praxisverbünde von Ärzten nach Kräften zu unterstützen.

Im Übrigen gibt es Spezial-Anwaltskanzleien und Consulting-Firmen, die bei einer Gestaltung behilflich sind. Auch für eine solchen Beratung muss man indes bereit sein, etwas zu investieren. Dies dürfte sich aber ohne weiteres lohnen, da ohne entsprechende Änderungen und Anpassungen viele Praxen nicht mehr überlebensfähig sein werden."

Dr. med Winfried Lessmann
Facharzt für Radiologie und
Mitglied der Vertreterversammlung der KV Nordrhein

 

Dieser Artikel wurde veröffentlicht in: KVNO AKTUELL online 7/8 2003

 

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